Nach der Kündigung
Nach der Kündigung
Nach der Kündigung prüfen Sie, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Ohne anderslautende Bestimmung im Arbeitsvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach Obligationenrecht (Art. 335c ).
- während der Probezeit: 7 Tage auf einen beliebigen Tag
- im ersten Dienstjahr: 1 Monat
- im 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate
- ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate jeweils auf das Monatsende
Besondere Regelungen gelten, wenn Sie zum Zeitpunkt der Kündigung oder während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig, im Militär- oder Zivildienst waren sowie im Falle von Mutterschaft (Art. 336c ). Haben Sie detailliertere Fragen betreffend Kündigungsfristen oder der konkreten Vorgehensweise wenden Sie sich an den Rechtsdienst.
Haben Sie die Stelle von sich aus gekündigt, ohne eine neue Stelle zu haben, oder haben Sie Anlass zur Kündigung durch den Arbeitgeber gegeben, müssen Sie mit der vorübergehenden Einstellung in der Anspruchsberechtigung rechnen.