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In­for­ma­tio­nen für Ar­beit­ge­ber im 3. Ver­fah­ren

Alle not­wen­di­gen In­for­ma­tio­nen für Ar­beit­ge­ber zur Be­an­tra­gung von Kurz­ar­beit im or­dent­li­chen Ver­fah­ren.

In­for­ma­tio­nen für Ar­beit­ge­ber - or­dent­li­ches Ver­fah­ren ohne Zu­sam­men­hang mit der Pan­de­mie

Kurz­ar­beit, ohne Zu­sam­men­hang mit der Corona-​Pandemie

Bei Kurz­ar­beit, die aus­schliess­lich auf an­de­re Grün­de (z. B. auf die Aus­wir­kun­gen des Kriegs in der Ukrai­ne) zu­rück­zu­füh­ren ist,  gel­ten hin­ge­gen die Re­geln des Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rungs­ge­set­zes, die keine hö­he­ren An­sät­ze für Per­so­nen mit ge­rin­gem Ein­kom­men vor­se­hen. Diese An­trä­ge kön­nen bis Ende 2022 nicht per eSer­vice, son­dern aus­schliess­lich per E-​Mail oder per Post ein­ge­reicht wer­den. Dies­be­züg­lich wen­den Sie sich di­rekt an das Amt für Wirtschaft und Arbeit. 

Das Amt für Wirt­schaft und Ar­beit ver­schickt die not­wen­di­gen For­mu­la­re dafür per E-​Mail nach der er­folg­ten Er­tei­lung der Be­wil­li­gung zur Ab­rech­nung von Kurz­ar­beit. Die An­trä­ge kön­nen per E-​Mail an alk.zug@zg.ch ein­ge­reicht wer­den. Der eSer­vice steht dafür erst per An­fang 2023 zur Ver­fü­gung. Für die Vor­anmel­dung von Kurz­ar­beit gilt das or­dent­li­che Ver­fah­ren. Die Vor­anmel­de­frist be­trägt grund­sätz­lich 10 Tage. Die Vor­anmel­dung muss somit i.d.R. spä­tes­tens 10 Tage vor Be­ginn der Kurz­ar­beit beim Amt für Wirt­schaft und Ar­beit ein­tref­fen. Die Be­wil­li­gungs­dau­er be­trägt bis zu 3 Mo­na­te.

Eben­falls ei­zu­rei­chen sind nebst den For­mu­la­ren, wel­che Ihnen das Amt für Wirt­schaft und Ar­beit zur Ver­fü­gung stellt,  die Be­rech­nungs­grund­la­gen 2022 (siehe unten Down­loads)

Kurz­ar­beit: Ein­rei­chung SECO For­mu­lar und das For­mu­lar "Be­rech­nungs­grund­la­gen 2023" des Kan­tons aus­fül­len.

Rei­chen Sie nach Er­halt der Ver­fü­gung be­tref­fend Vor­anmel­dung von Kurz­ar­beit fol­gen­de Un­ter­la­gen bei der Ar­beits­lo­sen­kas­se des Kan­tons Zug, per Post oder Mail ein.

  • Post­adres­se: Ar­beits­lo­sen­kas­se des Kan­tons Zug, Ab­tei­lung Kurz­ar­beit, In­dus­trie­stras­se 24, 6301 Zug
  • Mail­adres­se: alk.zug@zg.ch

 

  1. Formular "Berechnungsgrundlagen 2023 Kanton Zug zum Antrag und Abrechnung Kurzarbeitsentschädigung" (siehe unter Down­loads) - (bitte be­ach­ten Sie, dass Sie je­weils nur das For­mu­lar für die ak­tu­el­le Kon­troll­pe­ri­ode / Monat ein­rei­chen)
  2. An­trag auf Kurz­ar­beits­ent­schä­di­gung (Muss beim Amt für Wirtschaft und Arbeit be­zo­gen wer­den)
  3. Ab­rech­nung auf Kurz­ar­beits­ent­schä­di­gung (Muss beim Amt für Wirtschaft und Arbeit be­zo­gen wer­den)
  4. Rap­port über die wirt­schaft­lich be­ding­ten Aus­fall­stun­den (Muss beim Amt für Wirtschaft und Arbeit be­zo­gen wer­den)

 

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