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Informationen für Arbeitgeber im 3. Verfahren

Alle notwendigen Informationen für Arbeitgeber zur Beantragung von Kurzarbeit im ordentlichen Verfahren.

Informationen für Arbeitgeber - ordentliches Verfahren ohne Zusammenhang mit der Pandemie

Kurzarbeit, ohne Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Bei Kurzarbeit, die ausschliesslich auf andere Gründe (z. B. auf die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine) zurückzuführen ist,  gelten hingegen die Regeln des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die keine höheren Ansätze für Personen mit geringem Einkommen vorsehen. Diese Anträge können bis Ende 2022 nicht per eService, sondern ausschliesslich per E-Mail oder per Post eingereicht werden. Diesbezüglich wenden Sie sich direkt an das Amt für Wirtschaft und Arbeit. 

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit verschickt die notwendigen Formulare dafür per E-Mail nach der erfolgten Erteilung der Bewilligung zur Abrechnung von Kurzarbeit. Die Anträge können per E-Mail an alk.zug@zg.ch eingereicht werden. Der eService steht dafür erst per Anfang 2023 zur Verfügung. Für die Voranmeldung von Kurzarbeit gilt das ordentliche Verfahren. Die Voranmeldefrist beträgt grundsätzlich 10 Tage. Die Voranmeldung muss somit i.d.R. spätestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eintreffen. Die Bewilligungsdauer beträgt bis zu 3 Monate.

Ebenfalls eizureichen sind nebst den Formularen, welche Ihnen das Amt für Wirtschaft und Arbeit zur Verfügung stellt,  die Berechnungsgrundlagen 2022 (siehe unten Downloads)

Kurzarbeit: Einreichung SECO Formular und das Formular "Berechnungsgrundlagen 2023" des Kantons ausfüllen.

Reichen Sie nach Erhalt der Verfügung betreffend Voranmeldung von Kurzarbeit folgende Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Zug, per Post oder Mail ein.

  • Postadresse: Arbeitslosenkasse des Kantons Zug, Abteilung Kurzarbeit, Industriestrasse 24, 6301 Zug
  • Mailadresse: alk.zug@zg.ch

 

  1. Formular "Berechnungsgrundlagen 2023 Kanton Zug zum Antrag und Abrechnung Kurzarbeitsentschädigung" (siehe unter Downloads) - (bitte beachten Sie, dass Sie jeweils nur das Formular für die aktuelle Kontrollperiode / Monat einreichen)
  2. Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung (Muss beim Amt für Wirtschaft und Arbeit bezogen werden)
  3. Abrechnung auf Kurzarbeitsentschädigung (Muss beim Amt für Wirtschaft und Arbeit bezogen werden)
  4. Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden (Muss beim Amt für Wirtschaft und Arbeit bezogen werden)

 

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