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Informationen für Arbeitgeber im ordentlichen Verfahren

Alle notwendigen Informationen für Arbeitgeber zur Beantragung von Kurzarbeit im ordentlichen Verfahren.

Informationen für Arbeitgeber (Ordentliches Verfahren) ab April 2022

Kurzarbeit 1. Schritt: Einreichung Formular Voranmeldung Kurzarbeit

Um Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen, muss in einem ersten Schritt die Voranmeldung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) eingereicht werden. Das entsprechende Formular und weiterführende Informationen hierzu, finden Sie auf der Homepage des AWA. Amt für Wirtschaft und AWA

Kurzarbeit 2. Schritt: Einreichung Abrechnungsformular und das Formular "Berechnungsgrundlagen 2023" des Kantons ausfüllen.

Reichen Sie nach Erhalt der Verfügung betreffend Voranmeldung von Kurzarbeit folgende Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Zug, Online (eServices), per Post oder Mail ein.

 

  1. Formular "Berechnungsgrundlagen 2023 Kanton Zug zum Antrag und Abrechnung Kurzarbeitsentschädigung" (siehe unter Downloads) - (bitte beachten Sie, dass Sie jeweils nur das Formular für die aktuelle Kontrollperiode / Monat einreichen)
  2. Die Excel-Formulare* für die Abrechnungsperioden ab April 2022 finden Sie auf der folgenden SECO-Seite: eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung - ordentliches Verfahren

 

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