Informationen für Arbeitgeber im ordentlichen Verfahren
Informationen für Arbeitgeber (Ordentliches Verfahren) ab April 2022
Kurzarbeit 1. Schritt: Einreichung Formular Voranmeldung Kurzarbeit Um Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen, muss in einem ersten Schritt die Voranmeldung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) eingereicht werden. Das entsprechende Formular und weiterführende Informationen hierzu, finden Sie auf der Homepage des AWA. Amt für Wirtschaft und AWA Kurzarbeit 2. Schritt: Einreichung Abrechnungsformular und das Formular "Berechnungsgrundlagen 2023" des Kantons ausfüllen. Reichen Sie nach Erhalt der Verfügung betreffend Voranmeldung von Kurzarbeit folgende Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Zug, Online (eServices), per Post oder Mail ein.
|
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Berechnungsgrundlagen 2023 Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung (2)_new.xlsx | 01.02.2023 |