Anspruchsvoraussetzungen
Voraussetzungen für Kurzarbeitsentschädigung
Anspruchsvoraussetzungen
- Beitragspflicht bei der Arbeitslosenversicherung (Broschüre Seite 7)
- obligatorische Schulzeit zurückgelegt, Mindestalter für die AHV-Beitragspflicht noch nicht erreicht
- unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Schriftliches Einverständnis der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin zur Kurzarbeit
- Kontrollierbarkeit des Arbeitsausfalls oder der Arbeitszeit, uhrzeitliche Arbeitszeiterfassung (z.B. Stempelkarte)
- nicht finanziell am Betrieb beteiligt oder Mitglied eines obersten Entscheidungsgremiums mit massgeblichem Einfluss sowie deren mitarbeitende Ehegatten.