Voranmeldeverfahren
Voranmeldeverfahren
Der Arbeitgeber muss die geplante Kurzarbeit in der Regel mindestens 10 Tage vor deren Beginn auf einem dafür vorgesehenen Formular der kantonalen Amtsstelle (Kantonales Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), Verwaltungsgebäude 1 an der Aa, Aabachstrasse 5, Postfach, 6301 Zug) schriftlich melden, zusammen mit dem Formular "Zustimmung zur Kurzarbeit". Die Amtsstelle stellt dem Arbeitgeber ihren Entscheid in der Regel innerhalb der zehntägigen Voranmeldefrist zu (Art. 36 AVIG).