Ab welchem Zeitpunkt bin ich bezugsberechtigt?
Mutterschaftsbeiträge werden in der Regel ab Geburt ausgerichtet. Besteht eine Notlage, können Mutterschaftsbeiträge frühestens sechs Monate vor Geburt ausgerichtet werden. Eine Notlage muss bei der Einreichung des Gesuchs schriftlich begründet werden.