Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge?
Anspruch hat Frau oder Mann, mindestens einem Jahr im Kanton Zug wohnt und welche die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge?
Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge hat eine Frau
- die selber, oder deren Ehemann, seit mindestens einem Jahr im Kanton Zug wohnt und welche die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllt. (Diese Karenzfrist entfällt gegenüber Zuzügerinnen aus Kantonen, und aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation, die Gegenrecht halten und vergleichbare Leistungen gewähren.)
- deren Vermögen unter CHF 88'601.-- (per 1.1.2021) liegt
- deren anrechenbares Einkommen tiefer ist als der individuelle Lebensbedarf