Wie wird das anrechenbare Einkommen berechnet?
Wie wird das anrechenbare Einkommen berechnet?
- Einkommen aus Erwerbstätigkeit, bei Paaren das Einkommen beider Elternteile (Nettolohn), Arbeitslosenentschädigung, Zwischen- und/oder Nebenverdienste
- Einkommen aus Versicherungen, Kinder- und Familienzulagen (IV-Renten, Mutterschaftsentschädigung)
- Kapitalerträge
- Alimente
- anrechenbarer Vermögensteil (1/15 des Vermögens, soweit dieses nach Abzug der Schulden bei Alleinstehenden CHF 20'000.– und bei Ehepaaren CHF 30'000.– übersteigt)