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Wie wird das anrechenbare Einkommen berechnet?

Wie wird das anrechenbare Einkommen berechnet?

  • Einkommen aus Erwerbstätigkeit, bei Paaren das Einkommen beider Elternteile (Nettolohn), Arbeitslosenentschädigung, Zwischen- und/oder Nebenverdienste
  • Einkommen aus Versicherungen, Kinder- und Familienzulagen (IV-Renten, Mutterschaftsentschädigung)
  • Kapitalerträge
  • Alimente
  • anrechenbarer Vermögensteil (1/15 des Vermögens, soweit dieses nach Abzug der Schulden bei Alleinstehenden CHF 20'000.– und bei Ehepaaren CHF 30'000.– übersteigt)

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