Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
Jede fristlose Kündigung ist wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis per sofort. Für eine gerechtfertigte fristlose Kündigung bedarf es eines wichtigen Grundes, welcher das Arbeitsverhältnis unzumutbar macht (die Anforderungen an die Unzumutbarkeit sind gemäss Gerichtspraxis hoch). Bei ungerechtfertigter fristloser Kündigung hat der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Anspruch auf Lohnzahlungen für die Zeit der ordentlichen Kündigungsfrist und eine zusätzliche Entschädigung.
Bei der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten sind normalerweise zuvor Verwarnungen auszusprechen. Sind Arbeitnehmer mit der Begründung der fristlosen Kündigung nicht einverstanden oder halten sie die Reaktion des Arbeitgebers für unangemessen, ist es zu empfehlen dagegen zu protestieren und den Lohn für eine ordentliche Kündigungsfrist schriftlich und eingeschrieben einzufordern (Art. 337, Art. 337b und Art. 337c OR).