Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Bei ungerechtfertigter fristloser Auflösung durch den Arbeitnehmer ist nebst dem Lohn für die Zeit der ordentlichen Kündigungsfrist ebenfalls Schadenersatz zu leisten. Ein Anwendungsfall für eine gerechtfertigte fristlose Auflösung ist der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit durch den Arbeitgeber. Diese muss jedoch ausgewiesen sein. Zunächst muss daher für offene Lohnforderungen eine Zahlungsfrist angesetzt sowie für künftig fällig werdenden Lohn Sicherheit verlangt werden.
Zusammenfassend ist zu beachten, dass die Arbeitnehmer bei Zweifeln über die korrekte Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Wahrung möglicher Ansprüche ihre Arbeitskraft schriftlich und eingeschrieben anbieten sollten
(Art. 337, Art. 337a, Art. 337b und Art. 337d OR).