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Pflichten des Arbeitgebers

Pflichten des Arbeitgebers

  • Lohnzahlungspflicht von 80% des Verdienstausfalls am ordentlichen Zahltagstermin
  • Übernahme der Karenztage für jede Abrechungsperiode
  • Weiterhin Übernahme der vollen Sozialversicherungsbeiträge
  • Monatliche Geltendmachung der Schlechtwetterentschädigung (Frist beachten)
  • Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren der mit Schlechtwetterentschädigung zusammenhängenden Unterlagen
  • Auskunfts- und Meldepflicht gegenüber Kantonale Amtsstelle und Arbeitslosenkasse

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