Pflichten des Arbeitgebers
Pflichten des Arbeitgebers
- Lohnzahlungspflicht von 80% des Verdienstausfalls am ordentlichen Zahltagstermin
- Übernahme der Karenztage für jede Abrechungsperiode
- Weiterhin Übernahme der vollen Sozialversicherungsbeiträge
- Monatliche Geltendmachung der Schlechtwetterentschädigung (Frist beachten)
- Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren der mit Schlechtwetterentschädigung zusammenhängenden Unterlagen
- Auskunfts- und Meldepflicht gegenüber Kantonale Amtsstelle und Arbeitslosenkasse