Verfahren Betriebskonzession
Verfahren Betriebskonzession
Die Zürich Flughafen AG hat beim Bund die Erteilung einer weiteren Konzession beantragt. Ihr Gesuch hat sie wie folgt begründet:
- Sachplan Infrastruktur Luftverkehr setzt Zürich-Kloten als Landesflughafen fest
- Sachplan Infrastruktur Luftverkehr definiert Zürich-Kloten als interkontinentale Drehscheibe
- Wichtiger wirtschaftlicher Motor (25'000 Arbeitsplätze, 2.3 % des Bruttoinlandproduktes)
- Bedeutung für Binnenland Schweiz (Wirtschaftsstandort und Wettbewerbsfähigkeit)
- bilaterale Verträge (alle europ. Flughäfen anfliegen / offen für alle)
- 420'000 Flugbewegungen im Jahr 2010
- Der Betreiber will den Flughafen ökologisch führen
- Der Flughafen ist finanziell selbsttragend
- Es werden rund 650 Mio. CHF für Lärmschutz eingesetzt
- Umweltverträglichkeitsprüfung fünfte Ausbauetappe erfüllt
- Sicherheitszonen und Hindernisbegrenzungskataster vorhanden
Die Betriebskonzession ist vom Bundesamt für Zivilluftfahrt erteilt worden:
- Entscheid 1. Juni 2001 - Betriebskonzession erteilt an Flughafen Zürich AG als neue Betreiberin des unique zurich airport
- 50 Jahre Gültigkeit
- Keine Einschränkungen
- Beschwerden sind eingegangen