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Verfahren Betriebskonzession

Verfahren Betriebskonzession

Die Zürich Flughafen AG hat beim Bund die Erteilung einer weiteren Konzession beantragt. Ihr Gesuch hat sie wie folgt begründet: 

  • Sachplan Infrastruktur Luftverkehr setzt Zürich-Kloten als Landesflughafen fest
  • Sachplan Infrastruktur Luftverkehr definiert Zürich-Kloten als interkontinentale Drehscheibe
  • Wichtiger wirtschaftlicher Motor (25'000 Arbeitsplätze, 2.3 % des Bruttoinlandproduktes)
  • Bedeutung für Binnenland Schweiz (Wirtschaftsstandort und Wettbewerbsfähigkeit)
  • bilaterale Verträge (alle europ. Flughäfen anfliegen / offen für alle)
  • 420'000 Flugbewegungen im Jahr 2010
  • Der Betreiber will den Flughafen ökologisch führen
  • Der Flughafen ist finanziell selbsttragend
  • Es werden rund 650 Mio. CHF für Lärmschutz eingesetzt
  • Umweltverträglichkeitsprüfung fünfte Ausbauetappe erfüllt
  • Sicherheitszonen und Hindernisbegrenzungskataster vorhanden

 
Die Betriebskonzession ist vom Bundesamt für Zivilluftfahrt erteilt worden:

  • Entscheid 1. Juni 2001 - Betriebskonzession erteilt an Flughafen Zürich AG als neue Betreiberin des unique zurich airport
  • 50 Jahre Gültigkeit
  • Keine Einschränkungen
  • Beschwerden sind eingegangen

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