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Juristische Verfahren

Der Flughafen Zürich verfügt über eine Konzession des Bundes. Seine Struktur und seine Kapazität ergeben sich aus dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), seinem Betriebsreglement und allfälligen internationalen Vereinbarungen. Einen Einfluss hat auch das Recht der Nachbarländer, sofern es die Flugverkehrsbewegungen beeinträchtigt.

Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) befindet sich zur Zeit in Überarbeitung. Die Federführung liegt beim Bund (Bundesamt für Zivilluftfahrt, UVEK), welcher die lärmmässig stark betroffenen Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen aktiv einbeziehen muss. Zudem findet ein runder Tisch statt, an welchem auch weitere betroffene Kantone, darunter auch der Kanton Zug, über die neusten Entwicklungen informiert werden. Im Rahmen dieses SIL-Prozesses wurden zahlreiche mögliche Betriebsvarianten evaluiert. Im Juli 2009 hat der Bund folgende Entscheide getroffen:

  • Die Betriebsvarianten Eopt und Edvo auf dem bestehenden Pistensystem und die Betriebsvariante Jopt, welche die Verlängerung der Piste 28 im Westen und der Piste 32 in Norden voraussetzt, verbleiben im Planungsprozess und sollen dem SIL-Objektbaltt für den Flughafen Zürich zugrunde gelegt werden.
  • Auf die raumplanerischen Sicherung einer Betriebsvariante mit Paralellpiste wird verzichtet.


Paralell dazu wurden verschiedene technische Änderungen der Linienführung der Süd- und Westabflüge vorgenommen, welche dicht besiedelte Gebiete des Kantons Zug lärmmässig entlasten.

Deutschland hat die Verwaltungsvereinbarung, welche Anflüge über ihr Hoheitsgebiet erlaubte, auf den 31. Mai 2001 gekündigt. Der von den Verkehrsministern der Schweiz und Deutschlands anschliessend ausgehandelte Staatsvertrag ist zwar am 18. Oktober 2001 von der Schweiz und Deutschland unterzeichnet worden, wurde aber in der Folge vom Schweizer Parlament nicht ratifiziert, weshalb er keine Wirkung entfaltete.

Deutschland hat am 10. Juli 2003 eine einseitige Verordnung erlassen, welche zu gewissen Zeiten Anflüge über deutsches Gebiet verbietet und die Gesamtzahl der Anflüge auf 80'000 pro Jahr beschränkt.

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