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Vorläufiges Betriebsreglement

Vorläufiges Betriebsreglement

Der Flughafen Zürich hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt ein Gesuch für ein vorläufiges Betriebsreglement eingereicht. Dieses bildet weitgehend den heutigen Betrieb ab und stellt in auf eine neue Basis. Das Reglement ist 2005 in Kraft getreten und wird bis zum Ende des SIL-Verfahrens Gültigkeit haben. 

 
Das vorläufige Betriebsreglement beinhaltet gegenüber dem vorher gültigen Reglement:

  • Die Verlängerung der Nachtsperre um 1 1/2 Stunden (Betriebszeiten neu 06.00 bis 23.30 Uhr)
  • Flexibilisierung der Pistenbenutzung für Starts am Tag (inkl. neues Abflugregime nach Westen)
  • Erhöhung der Sicherheit durch die Entflechtung von Starts auf der Piste 16 und Durchstarts auf der Piste 14
  • Verschiebung der Warteräume in die Schweiz bzw. in der Schweiz
  • Infrastrukturanpassungen an den Rollwegen zu den Pisten
  • Flugbetrieb entsprechend den Vorgaben der Verordnung von Deutschland 

 
Das neue vorläufige Betriebsreglement hat faktisch keine Auswirkungen auf den Kanton Zug, die erheblich vom vorherigen Reglement abweichen.

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