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Verfahren Betriebsreglement

Verfahren Betriebsreglement

Genehmigungsverfahren für Betriebsreglemente nach dem Luftfahrtgesetz:

Flugplatzhalter

  • bereitet Gesuchdossier vor
  • erstellt Umweltverträglichkeitsbericht
  • reicht Gesuch beim BAZL ein

 

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

  • hört betroffene Kantone und Bundesstellen an
  • veranlasst öffentliche Auflage

 

Gemeinden, Private, Organisatoren

  • können Einsprache erheben

 

Kantone, Bundesstellen

  • nehmen Stellung zum Projekt

 

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)

  • nimmt Stellung zum Umweltverträglichkeitsbericht

 

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

  • führt evtl. Einigungsverhandlungen durch

 

abgewiesene Einsprecher

  • können Beschwerde zuerst an die Rekurskommission UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) und dann ans Bundesgericht führen

 

Der Flughafen Zürich verfügt zur Zeit über kein definitives Betriebsreglement, sondern nur über ein provisorisches Betriebsreglement, da verschiedene Rahmenbedingungen noch nicht klar sind.

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