Verfahren Betriebsreglement
Verfahren Betriebsreglement
Genehmigungsverfahren für Betriebsreglemente nach dem Luftfahrtgesetz:
Flugplatzhalter
- bereitet Gesuchdossier vor
- erstellt Umweltverträglichkeitsbericht
- reicht Gesuch beim BAZL ein
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
- hört betroffene Kantone und Bundesstellen an
- veranlasst öffentliche Auflage
Gemeinden, Private, Organisatoren
- können Einsprache erheben
Kantone, Bundesstellen
- nehmen Stellung zum Projekt
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
- nimmt Stellung zum Umweltverträglichkeitsbericht
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
- führt evtl. Einigungsverhandlungen durch
abgewiesene Einsprecher
- können Beschwerde zuerst an die Rekurskommission UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) und dann ans Bundesgericht führen
Der Flughafen Zürich verfügt zur Zeit über kein definitives Betriebsreglement, sondern nur über ein provisorisches Betriebsreglement, da verschiedene Rahmenbedingungen noch nicht klar sind.