Abklärung durch das Amt für Grundbuch und Geoinformation
Abklärung durch das Amt für Grundbuch und Geoinformation
Das Amt für Grundbuch und Geoinformation klärt ab, ob ein Verfahren auf Feststellung der Nichtbewilligungspflicht eingeleitet wird. Beiliegender Fragebogen ist beim Erwerb von Wohneigentum und/oder Bauland zu Wohnzwecken zusammen mit dem Rechtsgeschäft dem Amt für Grundbuch und Geoinformation einzureichen.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Auszug aus BewG und Verordnung | Dokument | |
Lex Koller: Fragebogen | Dokument |