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Akteneinsicht

Informationen zum Thema Akteneinsicht beim Handelsregisteramt

Kann ich Akten zu Eintragungen einsehen oder bestellen?

Sämtliche öffentliche Dokumente können am Schalter des Handelsregisteramt eingesehen werden. Die einzusehenden Akten sind uns mindestens ein Tag vor Einsichtnahme mitzuteilen, damit die Unterlagen bereit gestellt werden können.

Weiterführende Informationen zu Bestellungen finden Sie hier

Welche Informationen sind im Register ersichtlich/einsehbar?

Die Anmeldungen und die Handelsregisterbelege (z.B. Protokolle der Generalversammlung oder des Verwaltungsrats) sind öffentlich.

Korrespondenz mit dem Handelsregisteramt sowie Bilanzen und Erfolgsrechnungen, die im Zusammenhang mit dem Verzicht auf eine Revisionsstelle eingereicht werden, sind nicht öffentlich.

Gebühren

Die Gebühr zur Akteneinsicht wird pro Dossier mit einer Grundgebühr von CHF 10.00 berechnet, zuzüglich CHF 1.00 pro Seite für Kopien aus dem Dossier.

Weitere Informationen

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