Akteneinsicht
Informationen zum Thema Akteneinsicht beim Handelsregisteramt
Kann ich Akten zu Eintragungen einsehen oder bestellen?
Sämtliche öffentliche Dokumente können am Schalter des Handelsregisteramt eingesehen werden. Die einzusehenden Akten sind uns mindestens ein Tag vor Einsichtnahme mitzuteilen, damit die Unterlagen bereit gestellt werden können.
Weiterführende Informationen zu Bestellungen finden Sie hier
Welche Informationen sind im Register ersichtlich/einsehbar?
Die Anmeldungen und die Handelsregisterbelege (z.B. Protokolle der Generalversammlung oder des Verwaltungsrats) sind öffentlich.
Korrespondenz mit dem Handelsregisteramt sowie Bilanzen und Erfolgsrechnungen, die im Zusammenhang mit dem Verzicht auf eine Revisionsstelle eingereicht werden, sind nicht öffentlich.