Beiträge des Kantons
Die Beiträge des Bundes werden im Kanton Zug durch kantonale Hangbeiträge und zusätzliche Beiträge für Pflegeleistungen im Natur- und Landschaftsschutz und beim ökologischen Ausgleich ergänzt. Die Beiträge für diese Pflegeleistungen stützen sich auf das kantonale Gesetz für Natur und Landschaft (GNL) und liegen in der Zuständigkeit der Baudirektion. Auf der Internetseite des Amts für Raum und Verkehr finden Sie die aktualisierten Abgeltungsrichtlinien und weiterführende Informationen.
Kantonale Hangbeiträge
Für Flächen mit einer Hangneigung von über 18 % werden Beiträge ausgerichtet. Wie beim Hangbeitrag des Bundes werden die kantonalen Beiträge auch für Hangflächen im Talgebiet und im Gegensatz zum Hangbeitrag des Bundes auch für Dauerweiden ausgerichtet (seit 2001).
Kultur | Zone | Fr./ha und Jahr |
---|---|---|
Acker/Wiese/Streue | 22 - 51 | 120.- |
Dauerweide | 22 - 51 | 10.- |
Acker/Wiese/Streue | 52 | 120.- |
Dauerweide | 52 | 10.- |