Direktzahlungen
Mit dem 1998 geschaffenen neuen Landwirtschaftsgesetz wurde eine umfassende Reform der Schweizer Agrarpolitik eingeleitet. Die Liberalisierung der inländischen Agrarmärkte, die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und eine ökologische, multifunktionale und sozialverträgliche Strukturentwicklung der Schweizer Landwirtschaft waren Eckpfeiler der Agrarpolitik 2002 (AP2002). Diese Ziele sind ab 2003 mit der Agrarpolitik 2007 (AP2007) weiterverfolgt worden und wurden mit der Agrarpolitik 2011 (AP2011) mit einigen Korrekturen fortgesetzt. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) wurden die Innovation in der Land- und Ernährungswirtschaft stärker unterstützt, die Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessert und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter gefördert. Die AP 14-17 wird in der Etappe 2018-2021 mit geringfügigen Korrekturen fortgesetzt. Die nächste Reform der Agrarpolitik (AP22+) ist mittlerweile sistiert. Das Parlament will, bevor es die Vorlage berät, vom Bundesrat eine Auslegeordnung der Agrarpolitik. Die AP22+ dürfte sich damit um Jahre verzögern.
Die aus den Reformen resultierenden Senkungen der Produzentenpreise für die wichtigsten Landwirtschaftsprodukte (Milch, Fleisch, Getreide) werden teilweise durch Direktzahlungen ausgeglichen. Die Direktzahlungen sind jedoch primär eine Abgeltung der von der Gesellschaft geforderten und von der Landwirtschaft erbrachten ökologischen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Sämtliche Direktzahlungen sind an die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (öLN) gebundenen. Verlangt werden u.a. eine ausgeglichene Düngerbilanz, ein angemessener Anteil an Biodiversitätsförderflächen und die Einhaltung der Tierschutzvorschriften. Details können den Richtlinien für den ökologischen Leistungsnachweis des Bundesamtes für Landwirtschaft entnommen werden.