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Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN

Der Bezug von Direktzahlungen ist für die landwirtschaftlichen Betriebe an ökologische Auflagen gebunden.
Artgerechte Tierhaltung als Teil des ÖLN ©
Bild Legende:
Milchkühe in Laufstallhaltung ©

Der Bezug von Direktzahlungen ist an spezifische ökologische Auflagen gebunden, die unter den Begriff "Ökologischer Leistungsnachweis" (ÖLN) fallen. Rechtsgrundlage bildet die Direktzahlungsverordnung (DZV).

 

 

 

Die Anforderungen des ÖLN umfassen:

  • Haltung der Nutztiere nach Tierschutzgesetzgebung
  • Ausgeglichene Düngerbilanz
  • Angemessener Anteil an Biodiversitätsförderflächen
  • Vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Objekten in Inventaren von nationaler Bedeutung
  • Geregelte Fruchtfolge
  • Geeigneter Bodenschutz
  • Gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmitteln


Die detaillierten Anforderungen sind in den Richtlinien für den ökologischen Leistungsnachweis definiert.

ÖLN-Richtlinien der KIP (anerkannt vom BLW).

Weitere Informationen

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Kontaktperson ÖLN

Othmar Geisseler
+41 41 728 55 52
othmar.geisseler@zg.ch

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