Vernetzungsprojekte

Basierend auf den Erlassen des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) und des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) unterstützt der Bund die Vernetzung von Biodiversitätsförderflächen (BFF) mit Direktzahlungen. Für die Vernetzung der BFF braucht es ein Konzept, das mindestens eine landschaftlich oder ökologisch begründbare Einheit abdeckt. Das Vernetzungskonzept (= Projektbericht) muss den vom Bund genehmigten kantonalen Anforderungen an die Vernetzung entsprechen. Das Vernetzungskonzept wird vom Kanton genehmigt.
Ab 2022 werden sämtliche Vernetzungsprojekte gemäss überarbeitetem VP-Reglement vom 1. Januar 2015 umgesetzt. Dies bedeutet, dass auf allen vernetzten BFF im Kanton ein vorgegebenes Set an Vernetzungsmassnahmen umgesetzt werden muss. Nebst der Erfüllung sogenannter Einstiegskriterien sind pro einzelne BFF je eine weitere Vernetzungsmassnahme umzusetzen. Einstiegskriterien (Rückzugsstreifen oder schonende Mahd) sind bei den BFF-Typen extensiv genutzte Wiese, wenig intensiv genutzte Wiese, Uferwiese entlang von Fliessgewässern und Streueflächen vorgeschrieben. Die diversen Massnahmenkombinationen pro BFF-Typ können dem Merkblatt "Massnahmen zur Vernetzung von BFF" (Flussdiagramme) entnommen werden.
Neue Vernetzungsmassnahme: Getreide in weiter Reihe
Mit der Getreidesaat Herbst 2019 konnten Betriebe erstmalig die neue Vernetzungsmassnahme "Getreide in weiter Reihe" umsetzen. Diese Massnahme dient der Förderung von Feldhase und Feldlerche.
Bei der Massnahme erfolgt die Getreidesaat bewusst mit ungesäten Reihen, so dass sich die Felder aufgrund der offenen Reihen besser als Lebensraum für Feldhase und Feldlerche eignen. Über die gesamte Breite der Sämaschinen müssen mindestens 40% der Anzahl Reihen ungesät bleiben. Die Düngung muss dem tieferen Ertragspotential angepasst werden. Die Unkrautbekämpfung kann entweder mechanisch oder chemisch erfolgen und unterliegt gewissen Einschränkungen. Es können lediglich Getreideflächen angemeldet werden, die eine Mindestgrösse von 20 Aren und eine Breite von mind. 20 Metern aufweisen. Zudem sollten die Flächen in der Regel nicht direkt an vielbefahrenen Strassen liegen. Für die Massnahme werden ab 2023 ein Beitrag für die Qualitätsstufe I von CHF 300.-/ha und ein Vernetzungsbeitrag von CHF 500.-/ha ausgerichtet.

In Agate besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die neue Vernetzungsmassnahme bei den entsprechenden Getreidekulturen direkt selber anzumelden. Wir empfehlen jedoch interessierten Landwirten und Landwirtinnen mit dem Landwirtschaftsamt in Kontakt zu treten (041 728 55 53), damit die Umsetzung der Massnahme betriebsspezifisch besprochen und Ihre allfällige Anmeldung gleich entgegen genommen werden kann.
Beratungen und Finanzierung von Saat- und Pflanzgut für Biodiversitätsförderflächen
Das Amt für Raum und Verkehr (ARV), Abteilung Natur und Landschaft, übernimmt unter gewissen Voraussetzungen die Saatgutkosten für die Neuanlage oder für die Aufwertung durch Streifenfrässaat von extensiv oder wenig intensiv genutzten Wiesen. Diese Voraussetzungen können dem Dokument Bezug regionales Saatgut entnommen werden.