Stickstoff- und Phosphorreduziertes Futter (NPr)
Betriebe, welche in der Schweine-, Geflügel- oder Kaninchenhaltung einen gegenüber den GRUDAF 09 respektive GRUD 16 abweichenden jährlichen Nährstoffanfall geltend machen wollen, müssen diesen mittels der Linearen Korrektur nach Futtergehalten (Zusatzmodul 6) oder mit der Import/Export-Bilanz (Zusatzmodul 7) berechnen. Mit dem Einsatz von NPr-Futter kann der Stickstoffanfall in der Schweinehaltung bis zu 25 Prozent, der Phosphoranfall bis zu 40 Prozent reduziert werden. Bei den Legehennen kann die Reduktion des Phosphoranfalls bis ein Drittel betragen. Beim Stickstoff wird dies erreicht, in dem der Rohproteingehalt in den Mischfuttern gesenkt wird. Die essentiellen verdaulichen Aminosäuren dürfen dabei nicht reduziert werden. Um die Verwertung des eingesetzten Phosphors zu verbessern, wird das Enzym „Phytase" dem Futtermittel beigemischt.
Die Nährstoffreduktion wirkt sich günstig auf den Gewässerschutz aus. Der geringere Stickstoffeinsatz reduziert aber auch die Ammoniakemissionen. Tierhalter, welche mit dem Einsatz von NPr-Futter eine Nährstoffreduktion geltend machen wollen, müssen im Rahmen der Strukturdatenerhebung die entsprechenden Kategorien anmelden. Die Vereinbarung zwischen Betrieb und Futtermühle entfällt somit ab 2016.
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Berechnung Mastschweine | Formulare | |
Berechnungsdatei Lineare Korrektur | Dokument | |
Impex Anleitung Mastpoulets | Dokument | |
Impex Berechnungsdatei | Dokument | |
Merkblatt NPr-Futter | Merkblatt | |
Weisungen NPr-Futter | Merkblatt |