2. Gesuch
Verfahrensablauf Mietschlichtung
Gesuch
Können sich die Parteien nicht einigen, so ist ein entsprechendes Gesuch an die Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht des Kantons Zug zu richten. Dieses sollte die Parteien bezeichnen, das Rechtsbegehren sowie eine Begründung enthalten und vierfach (auch die Beilagen) eingereicht werden. Unter Umständen (z.B. bei Kündigung, Mietzinserhöhung) ist für die Einreichung eine Frist zu beachten.