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3. Stellungnahme

Verfahrensablauf Mietschlichtung

Stellungnahme

Nachdem die Gegenseite Gelegenheit erhalten hat, fakultativ zum Gesuch Stellung zu nehmen, werden die Parteien zur Verhandlung eingeladen. Ein Rückzug des Gesuches ist jederzeit möglich. Zur Verhandlung haben die Parteien grundsätzlich persönlich zu erscheinen. Der Beizug einer Rechtsvertretung ist der Gegenpartei so rechtzeitig mitzuteilen, dass auch sie eine Vertretung beiziehen kann. Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Die Schlichtungsbehörde amtet in Dreierbesetzung (ein Präsidiumsmitglied sowie je ein Vertreter des Mieterverbandes und des Hauseigentümerverbandes.

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