Arbeitsrecht
Einreichung Gesuch an die Schlichtungsstelle / Klage an das Kantonsgericht
Bei einer strittigen Forderung aus einem Arbeitsverhältnis findet zuerst ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Arbeitsrecht statt. Kann an der Verhandlung keine Einigung erzielt werden, hat die Gesuchstellerin/der Gesuchsteller die Klage beim Kantonsgericht Zug einzureichen.