Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Arbeitsrecht

Einreichung Gesuch an die Schlichtungsstelle / Klage an das Kantonsgericht

Bei einer strittigen Forderung aus einem Arbeitsverhältnis findet zuerst ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Arbeitsrecht statt. Kann an der Verhandlung keine Einigung erzielt werden, hat die Gesuchstellerin/der Gesuchsteller die Klage beim Kantonsgericht Zug einzureichen.

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch