Kantonsgericht

Das Kantonsgericht entscheidet als erste Instanz bei Auseinandersetzungen zwischen privaten Parteien d.h. in Zivilsachen (Zivilrechtspflege erste Instanz).
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Mitglieder
Staub Werner, 1960, lic.iur. | Präsident |
Panico Peyer Daniela, 1971, lic.iur. | Vizepräsidentin |
Szabó Stephan, 1962, lic.iur. | Kantonsrichter |
Stüdli Pascal, 1972, lic.iur. | Kantonsrichter |
Sialm Philipp, 1972, lic.iur. | Kantonsrichter |
Moos Cyrill, 1980, lic.iur. | Kantonsrichter |
Frey Carmela, 1984, MLaw | Kantonsrichterin |
Krähenbühl Laurent, 1963, lic.iur. | Kantonsrichter |
Ackermann Ruedi, 1984, Dr.iur. | Kantonsrichter |
Thema
- Arbeitsrecht
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Ehescheidung und Trennung
- Eingetragene Partnerschaft
- Elektronischer Rechtsverkehr im Zivil- und Strafprozess
- Gerichtliches Verbot
- Interessenbindungen
- Klage im vereinfachten Verfahren
- Mietrecht
- Organisation des Kantonsgerichts
- Personen Kantonsgericht
- Praktikum
- Rechtskraftbescheinigung
- Richtlinien zur Einsicht in Urteile
- Schuldbetreibung und Konkurs
- Unentgeltliche Rechtspflege
- Vorsorgliche Beweisaufnahme
- Wiedereintragung gelöschte Rechtseinheit