Ehescheidung und Trennung
Kommt es in einer Ehe zu Konflikten, so kann auf Antrag entweder der eheliche Haushalt aufgehoben oder die Ehe geschieden werden.
Ein Ehegatte kann beim Kantonsgericht des Kantons Zug die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes sowie die Regelung des Getrenntlebens beantragen. Die Ehe als solche bleibt in diesem Fall bestehen.
Sind sich beide Ehegatten über die Scheidung der Ehe und über die Nebenfolgen einig, so können sie beim Kantonsgericht des Kantons Zug ein gemeinsames Scheidungsbegehren stellen.
Ein Ehegatte allein kann nach einer zweijährigen Trennungsfrist die Scheidung im Klageverfahren beantragen. Es empfiehlt sich, juristische Beratung beizuziehen.
Sind sich die Ehegatten über die Ehescheidung aber nicht über die Nebenfolgen einig, so kann im Klageverfahren die gerichtliche Regelung der Nebenfolgen beantragt werden. Es empfiehlt sich, juristische Beratung beizuziehen