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Schuldbetreibung und Konkurs

Rechtsöffnungsbegehren und Gesuch um Konkurseröffnung Bilanzdeponierung Überschuldungsanzeige Merkblatt

Das Betreibungsbegehren ist an das zuständige Betreibungsamt zu richten. Erhebt der Schuldner nach Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag, so kann der Gläubiger beim Kantonsgericht des Kantons Zug Rechtsöffnung verlangen.

Erst wenn der Rechtsvorschlag aufgehoben worden ist, kann der Gläubiger beim Betreibungsamt das Fortsetzungsbegehren stellen. Unterliegt der Schuldner der Konkursbetreibung, so droht ihm das Betreibungsamt nach Empfang des Forsetzungsbegehrens unverzüglich den Konkurs an. Nach Ablauf von 20 Tagen nach Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung der Konkursandrohung und des Zahlungsbefehls beim Kantonsgericht des Kantons Zug das Konkursbegehren stellen.

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