Klage im vereinfachten Verfahren
Formular für die Klage im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 244 ZPO (Streitwert unter CHF 30'000.--)
Das vereinfachte Verfahren gilt u.a. für vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.-- (Art. 243 ZPO). Zudem findet es Anwendung auf Vaterschaftsklagen und selbständige Klagen auf Kindesunterhalt (Art. 295 ZPO). Zu beachten ist, dass eine Klage im vereinfachten Verfahren in der Regel erst nach einem vorangehenden Schlichtungsverfahren beim Kantonsgericht Zug eingereicht werden kann (Art. 197 f. ZPO).
Typ | Titel |
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Formular Klage im vereinfachten Verfahren |