Praktikum
Auditorinnen und Auditoren
Das Kantonsgericht beschäftigt jeweils für die Dauer von sechs Monaten fünf Auditorinnen bzw. Auditoren (juristisches Praktikum) im Vollzeitpensum. Sie erhalten am Kantonsgericht Einblick in die verschiedenen Bereiche der Zivilrechtspflege, wobei sie jeder der drei Abteilungen für zwei Monate zugeteilt werden. Die Aufgaben bestehen u.a. in der Protokollführung im Beweisverfahren, der Ausarbeitung von Urteilsentwürfen sowie der Abklärung von Rechtsfragen.
Das Praktikum am Kantonsgericht wird als Zulassungsvoraussetzung für die kantonale Anwaltsprüfung angerechnet (vgl. dazu die Anwaltsprüfungsverordnung). Die Anmeldung und Anstellung erfolgt über das Obergericht des Kantons Zug.