Unentgeltliche Rechtspflege
Das Institut der unentgeltlichen Rechtspflege verleiht mittellosen Personen einen Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zur Bezahlung der Gerichtskosten und zur Leistung von Kautionen und Barvorschüssen. Mittellos ist, wer nicht die nötigen Mittel besitzt, um neben dem Lebensunterhalt für sich und seine Familie die Prozesskosten aufbringen zu können. Der Prozess darf ausserdem nicht als offenbar aussichtslos oder mutwillig erscheinen.
Unter denselben Voraussetzungen kann einer mittellosen Person ein unentgeltlicher Rechtsbeistand in der Person eines in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Rechtsanwaltes bestellt werden, sofern sie wegen der Komplexität der sich stellenden Fragen oder aus Gründen der Waffengleichheit eines solchen bedarf.
Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und um einen unentgeltlichen Rechtsbeistand ist an das Kantonsgericht Zug zu richten. Das unten angegebene Formular "Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege" ist zwingend auszufüllen und einzureichen.
Für die Bearbeitung des elektronisch ausfüllbaren Formulars ist ein Programm nötig. Unter folgendem Link kann der Adobe Reader gratis installiert werden: Installation Adobe Reader