Eingetragene Partnerschaft
In einer eingetragenen Partnerschaft kann das Zusammenleben auf Antrag gerichtlich aufgehoben werden und die eingetragene Partnerschaft kann aufgelöst werden.
Eine Partnerin oder ein Partner kann beim Kantonsgericht des Kantons Zug die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes sowie die Regelung des Getrenntlebens beantragen. In diesem Fall bleibt die eingetragene Partnerschaft als solche bestehen.
Sind sich beide Partnerinnen oder Partner über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft und die Nebenfolgen einig, so können sie beim Kantonsgericht des Kantons Zug ein gemeinsames Gesuch um Auflösung der eingetragenen Partnerschaft stellen.
Eine Partnerin oder ein Partner allein kann nach einer einjährigen Trennungsfrist die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft im Klageverfahren beantragen. Es empfiehlt sich, juristische Beratung beizuziehen.
Sind sich die Partnerinnen oder Partner über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, aber nicht über die Nebenfolgen einig, so kann im Klageverfahren die gerichtliche Regelung der Nebenfolgen beantragt werden. Es empfiehlt sich, juristische Beratung beizuziehen.