Mietrecht
Mietrechtliche Verfahren, Mietausweisung
Grundsätzlich müssen alle Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen vor einer gerichtlichen Austragung bei der Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht anhängig gemacht werden. Ist vor der Schlichtungsbehörde keine Einigung erzielt worden, kann beim Kantonsgericht des Kantons Zug Klage eingereicht werden.
Typ | Titel |
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Merkblatt zu Mietstreitigkeiten - Mietausweisung |