Mietrecht
Mietrechtliche Verfahren, Mietausweisung
            
          Grundsätzlich müssen alle Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen vor einer gerichtlichen Austragung bei der Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht anhängig gemacht werden. Ist vor der Schlichtungsbehörde keine Einigung erzielt worden, kann beim Kantonsgericht des Kantons Zug Klage eingereicht werden.
| Typ | Titel | 
|---|---|
| Merkblatt zu Mietstreitigkeiten - Mietausweisung |