Obergericht

Als oberste kantonale Gerichtsbehörde in Zivil- und Strafsachen wird das Obergericht tätig, wenn eine Prozesspartei gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts oder des Strafgerichts ein Rechtsmittel einlegt. Dem Obergericht generell unterstellt sind zudem die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht, die Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und die Anwaltsprüfungskommission. Die Friedensrichter- und Betreibungsämter sind administrativ den Gemeinden, das Konkursamt sowie die Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht der Volkswirtschaftsdirektion unterstellt. Bei Letztgenannten übt das Obergericht aufsichtsrechtliche Funktion aus.
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Mitglieder
Siegwart Marc, 1960, lic.iur. | Präsident |
Huber Peter, 1961, lic.iur. | Vizepräsident |
Scherer Stephan, 1961, lic.iur. | Oberrichter |
Staub Aldo, 1984, Dr.iur. | Oberrichter |
Sidler Andreas, 1978, Dr.iur. | Oberrichter |
Horber Felix, 1959, Dr.iur. | nebenamtlicher Oberrichter |
Dalcher Stephan, 1954, lic.iur. | nebenamtlicher Oberrichter |
Thema
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Strafprozessordnung des Kantons Zug (bis 2010) | Gesetz | |
Zivilprozessordnung des Kantons Zug (bis 2010) | Gesetz |