Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht

Für das Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (Art. 319 ff. OR) ist die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht für das gesamte Kantonsgebiet zuständig. Bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz (GlG) besteht die Schlichtungsbehörde aus einer vorsitzenden Person und einer paritätischen Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und des öffentlichen und privaten Bereichs; die Geschlechter müssen paritätisch vertreten sein (vgl. Art. 200 Abs. 2 ZPO).
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Mitglieder | |
Derungs Andreas, lic. iur. | Schlichter |
Bertschi Urs, lic. iur. | Schlichter |
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Vertretung der Arbeitgeberseite: | |
Schlumpf Helga, lic. iur. | Rechtsanwältin (Privatwirtschaft) |
Rohner Franziska, lic. iur. | Kanton Zug (öffentliche Hand) |
Wetzel Mathias, MLaw | Rechtsanwalt (Privatwirtschaft) |
Würmli Martin, lic.iur. | Stadtschreiber, Stadt Zug (öffentliche Hand) |
Vertretung der Arbeitnehmerseite: | |
Frei Roland | Staatspersonalverband (öffentliche Hand) |
Bertolosi Andrea | Gemeinde Baar (öffentliche Hand) |
Gössi Alois | Angestelltenvereinigung und Gewerkschaftsbund (Privatwirtschaft) |
Landtwing Mara | Gewerkschaftsbund (Privatwirtschaft) |
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Typ | Titel | Dokumentart |
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