Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht
Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht. Die Schlichtungsbehörde behandelt Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag gemäss Art. 319 ff. OR vor der Einleitung des Gerichtsverfahrens.
https://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/behoerden/zivil-und-strafrechtspflege/schlichtungsstelle-arbeitsrecht
https://zgchtest.webcloud7.ch/izug/platform/logo.png
Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht - News