Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht

Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht. Die Schlichtungsbehörde behandelt Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag gemäss Art. 319 ff. OR vor der Einleitung des Gerichtsverfahrens.
Schlichtungsstelle
Bild Legende:

Für das Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (Art. 319 ff. OR) ist die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht für das gesamte Kantonsgebiet zuständig. Bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz (GlG) besteht die Schlichtungsbehörde aus einer vorsitzenden Person und einer paritätischen Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und des öffentlichen und privaten Bereichs; die Geschlechter müssen paritätisch vertreten sein (vgl. Art. 200 Abs. 2 ZPO).

Wichtiger Hinweis

Eingaben, welche per Telefax, E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation per E-Mail ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen. Eingaben via Kontaktformular sind nicht rechtsgültig.

   
Mitglieder  
Derungs Andreas, lic. iur. Schlichter
Bertschi Urs, lic. iur. Schlichter
   

 
Mitglieder für Streitigkeiten nach Gleichstellungsgesetz (GlG)

Vertretung der Arbeitgeberseite:  
Schlumpf Helga, lic. iur. Rechtsanwältin (Privatwirtschaft)
Rohner Franziska, lic. iur. Kanton Zug (öffentliche Hand)
Wetzel Mathias, MLaw Rechtsanwalt (Privatwirtschaft)
Würmli Martin, lic.iur. Stadtschreiber, Stadt Zug (öffentliche Hand)
 
Vertretung der Arbeitnehmerseite:  
Frei Roland Staatspersonalverband (öffentliche Hand)
Bertolosi Andrea Gemeinde Baar (öffentliche Hand)
Gössi Alois Angestelltenvereinigung und Gewerkschaftsbund (Privatwirtschaft)
Landtwing Mara Gewerkschaftsbund (Privatwirtschaft)

Downloads

Downloads
Typ Titel Dokumentart
Formular Schlichtungsgesuch Formulare
Merkblatt Merkblatt

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch