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Gesuch um Dienstverschiebung

Schutzdienstpflichtige, welche an einem WK oder an einer sonstigen Zivilschutzdienstleistung nicht teilnehmen können, können ein Gesuch um Dienstverschiebung stellen. Das Gesuch ist durch den Schutzdienstpflichtigen selbst zu stellen. Ein Anspruch auf Dienstverschiebung besteht nicht. Die zuständige Stelle entscheidet über das Gesuch.

Generelle Information

Schutzdienstpflichtige, welche an einem WK oder an einer sonstigen Zivilschutzdienstleistung nicht teilnehmen können, können ein Gesuch um Dienstverschiebung stellen. Das Gesuch ist durch den Schutzdienstpflichtigen selbst zu stellen. Ein Anspruch auf Dienstverschiebung besteht nicht. Die zuständige Stelle entscheidet über das Gesuch.

Behördengang

  1. Formular Dienstverschiebungsgesuch ausfüllen und an aufbietende Stelle zustellen (Onlineformular, E-Mail oder Briefpost).
  2. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.

Ergebnis

Das Dienstverschiebungsgesch kann online versendet werden, lokal gespeichert und dann per Mail versendet werden oder ausgedruckt und per Post verschickt werden. In allen drei Fällen inkl. Beilagen.

Kosten

keine

Bemerkungen

Die Gesuche werden entweder bewilligt oder abgelehnt. Bei einer Ablehnung des Gesuches kann ein Wiedererwägungsgesuch gestellt werden.

Adresse

Zivilschutzorganisation Kanton Zug
Zivilschutzstelle
Ausbildungszentrum Schönau
Lorzenstrasse 4
6330 Cham
T +41 41 723 72 50

Weitere Informationen

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