Gesuch um Dienstverschiebung
Generelle Information
Schutzdienstpflichtige, welche an einem WK oder an einer sonstigen Zivilschutzdienstleistung nicht teilnehmen können, können ein Gesuch um Dienstverschiebung stellen. Das Gesuch ist durch den Schutzdienstpflichtigen selbst zu stellen. Ein Anspruch auf Dienstverschiebung besteht nicht. Die zuständige Stelle entscheidet über das Gesuch.
Behördengang
- Formular Dienstverschiebungsgesuch ausfüllen und an aufbietende Stelle zustellen (Onlineformular, E-Mail oder Briefpost).
- Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
Formular
Ergebnis
Das Dienstverschiebungsgesch kann online versendet werden, lokal gespeichert und dann per Mail versendet werden oder ausgedruckt und per Post verschickt werden. In allen drei Fällen inkl. Beilagen.
Kosten
keine
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über den Zivilschutz vom 11. November 2020 (Zivilschutzverordnung, ZSV; SR 520.11)
Gesetz für den Zivilschutz vom 30. September 2010 (Zivilschutzgesetz; BGS 531.1)
Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz vom 28. Juni 2011 (BGS 531.11)
Bemerkungen
Die Gesuche werden entweder bewilligt oder abgelehnt. Bei einer Ablehnung des Gesuches kann ein Wiedererwägungsgesuch gestellt werden.
Adresse
Zivilschutzorganisation Kanton Zug
Zivilschutzstelle
Ausbildungszentrum Schönau
Lorzenstrasse 4
6330 Cham
T +41 41 723 72 50
info.zso@zg.ch