Gesuch um Dienstverschiebung
Schutzdienstpflichtige, welche an einem WK oder an einer sonstigen Zivilschutzdienstleistung nicht teilnehmen können, können ein Gesuch um Dienstverschiebung stellen. Das Gesuch ist durch den Schutzdienstpflichtigen selbst zu stellen. Ein Anspruch auf Dienstverschiebung besteht nicht. Die zuständige Stelle entscheidet über das Gesuch.
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