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ALARMNET-Alarmempfangszentrale der Zuger Polizei

Die Zuger Polizei betreibt eine ALARMNET-Alarmempfangsanlage. Jede Aufschaltung einer Gefahrenmeldeanlage an die Empfangszentrale ist bewilligungspflichtig (§ 19 PolOrgG). Die zur Aufschaltung beantragte Gefahrenmeldeanlage muss dem Schutz von Personen oder Sachen dienen. Auf die Aufschaltung einer Alarmanlage bei der Zuger Polizei besteht kein Rechtsanspruch

Zusammenfassung

Die Zuger Polizei betreibt eine ALARMNET-Alarmempfangsanlage. Davon ausgenommen sind private Alarmanlagen.

Generelle Information

Jede Aufschaltung einer Alarmanlage bei der Empfangszentrale ist bewilligungspflichtig (§ 19 PolOrgG). Der Kommandant der Zuger Polizei ist für die Erteilung und den Entzug der Bewilligung zuständig.

Vorbedingung

Behördengang

1. Reglement lesen
2. Formular ausfüllen und abschicken

Formular

Gesuchsformular

Kosten

Die Gebühr für die Aufschaltung beträgt zwischen 550 und 2'100 Franken (exkl. MwSt.). Die jährlich wiederkehrenden Abonnementsgebühren pro aufgeschaltete Anlage beträgt zwischen 550 und 5'100 Franken (exkl. MwSt.). Polizeieinsätze, die durch Fehlalarmierungen ausgelöst werden, führen zu Kosten in der Höhe von 400 bis 500 Franken.

Rechtliche Grundlagen

Polizeigesetz vom 30. November 2006 (PolG; BGS 512.1)
- Gesetz über die Organisation der Polizei vom 30 November 2006 (Polizei-Organisationsgesetz, PolOrgG; BGS 512.2)
- Verordnung über den Kostenersatz für polizeiliche Leistungen vom 11. Dezember 2007 (BGS 512.26)
- Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen vom 11. März 1974 (Verwaltungsgebührentarif; BGS 641.1)

Weiterführende Informationen und Dokumente

Reglement für die Aufschaltung von Alarmanlagen.

Bemerkungen

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Alarmanlage regelmässig zu warten und fachgerecht zu unterhalten. So vermindern Sie das Risiko eines Fehlalarms und vermeiden unliebsame Kosten.

Adresse

Zuger Polizei
Polizeihauptgebäude An der Aa
An der Aa 4
6301 Zug
T 041 728 41 41

 

Weitere Informationen

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