ALARMNET-Alarmempfangszentrale der Zuger Polizei
Zusammenfassung
Die Zuger Polizei betreibt eine ALARMNET-Alarmempfangsanlage. Davon ausgenommen sind private Alarmanlagen.
Generelle Information
Jede Aufschaltung einer Alarmanlage bei der Empfangszentrale ist bewilligungspflichtig (§ 19 PolOrgG). Der Kommandant der Zuger Polizei ist für die Erteilung und den Entzug der Bewilligung zuständig.
Vorbedingung
Behördengang
1. Reglement lesen
2. Formular ausfüllen und abschicken
Formular
Gesuchsformular
Kosten
Die Gebühr für die Aufschaltung beträgt zwischen 550 und 2'100 Franken (exkl. MwSt.). Die jährlich wiederkehrenden Abonnementsgebühren pro aufgeschaltete Anlage beträgt zwischen 550 und 5'100 Franken (exkl. MwSt.). Polizeieinsätze, die durch Fehlalarmierungen ausgelöst werden, führen zu Kosten in der Höhe von 400 bis 500 Franken.
Rechtliche Grundlagen
Polizeigesetz vom 30. November 2006 (PolG; BGS 512.1)
- Gesetz über die Organisation der Polizei vom 30 November 2006 (Polizei-Organisationsgesetz, PolOrgG; BGS 512.2)
- Verordnung über den Kostenersatz für polizeiliche Leistungen vom 11. Dezember 2007 (BGS 512.26)
- Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen vom 11. März 1974 (Verwaltungsgebührentarif; BGS 641.1)
Weiterführende Informationen und Dokumente
Reglement für die Aufschaltung von Alarmanlagen.
Bemerkungen
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Alarmanlage regelmässig zu warten und fachgerecht zu unterhalten. So vermindern Sie das Risiko eines Fehlalarms und vermeiden unliebsame Kosten.
Adresse
Zuger Polizei
Polizeihauptgebäude An der Aa
An der Aa 4
6301 Zug
T 041 728 41 41