ALARMNET-Alarmempfangszentrale der Zuger Polizei
  Die Zuger Polizei betreibt eine ALARMNET-Alarmempfangsanlage. Jede Aufschaltung einer Gefahrenmeldeanlage an die Empfangszentrale ist bewilligungspflichtig (§ 19 PolOrgG). Die zur Aufschaltung beantragte Gefahrenmeldeanlage muss dem Schutz von Personen oder Sachen dienen. Auf die Aufschaltung einer Alarmanlage bei der Zuger Polizei besteht kein Rechtsanspruch
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        ALARMNET-Alarmempfangszentrale der Zuger Polizei