Gesuchsformular Öffentlichkeitsprinzip
Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskunft über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Der Bereich Rechtsprechung (laufende und abgeschlossene gerichtliche Verfahren und Strafuntersuchungen) ist vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen. Wenn Sie Akten oder Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens einsehen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gericht.
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