Bewilligungsgesuch für Assistenten und Stellvertretungen universitärer Berufe
Wir fördern mit geeigneten Aktivitäten die Gesundheit der Zuger Bevölkerung, beugen mit zweckmässigen Präventionsmassnahmen Krankheiten vor und unterstützen Ratsuchende in allen Fragen und Problemen bezüglich Suchtmittel und abhängigem Verhalten. Wir förderen, koordinieren, entwickeln und verbreiteten innovative Ideen sowie wirksame Projekte zum Wohle der Zuger Bevölkerung.
Generelle Information
Wer im Kanton Zug als Assistentin/als Assistent oder als Stellvertreterin/als Stellvertreter in einem universitären Beruf im Gesundheitswesen tätig ist, benötigt vorgängig eine Bewilligung (Ausnahme: gemäss § 45 GesV können öffentliche Apotheken Assistenzen sowie Praktikantinnen und Praktikanten ohne Bewilligung beschäftigen).
Behördengang
- Formular ausfüllen und per Mail zustellen
oder ausdrucken und postalisch zustellen - Rechnungsstellung erfolgt mit separater Post
Ergebnis
Prüfung des Gesuchs. Anschliessend Zustellung der Assistenz- bzw. der Stellvertretungsbewilligung oder Ablehnungsentscheid
Kosten
- Assistentenbewilligungen (gemäss Antrag, max. 5 Jahre): 120 Franken
- Stellvertretungsbewilligungen (max. 6 Monate): 120 Franken
Rechtliche Grundlagen
Eidgenössische Bestimmung:
- Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006, Art 35 Bewilligungsvoraussetzungen (SR 821.11)
Kantonale Bestimmungen
- § 7 Gesundheitsgesetz vom 30.10.2008 (BGS 821.1)
- §§ 6 ff. Gesundheitsverordnung vom 30. Juni 2009 (BGS 821.11)
Weiterführende Informationen und Dokumente
Adresse
Amt für Gesundheit
Medizinische Abteilung
Gartenstrasse 3
6300 Zug
Telefon 041 728 35 11
gesund@zg.ch
www.zg.ch/gesund