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Bauen auf belasteten Standorten

Informationen zu Bauvorhaben auf im Kataster der belasteten Standorte eingetragenen Grundstücken.
Bagger beim Ausheben des belasteten Materials
Bild Legende:

Nach Art.3 der Altlastenverordnung (AltlV) können Bauvorhaben auf belasteten Standorten nur unter gewissen Bedingungen bewilligt werden. Die Bauherrschaft muss in der Regel die Belastungssituation auf dem Baugrundstück ermitteln und sicherstellen, dass die altlasten- und abfallrechtlichen Rahmenbedingungen beim Bauvorhaben eingehalten werden können.

Bauvorhaben auf belasteten Standorten erfordern eine enge Abstimmung und Koordination zwischen Bauherrschaft und Planern, Architekten und Baufirmen, Gutachtern und Behörden.

Um Verzögerungen im Bewilligungsverfahren und im Bauablauf zu vermeiden, sollen die altlastenrechtlichen Fragen bereits in einem frühen Planungsstadium berücksichtigt und das Vorgehen rechtzeitig mit dem Amt für Umwelt abgestimmt werden.

Was ist zu beachten

Ist ein Baugrundstück im Kataster der belasteten Standorte (KbS) als untersuchungsbedürftig eingetragen, muss vor dem eigentlichen Baugesuchsverfahren durch umwelttechnische Untersuchungen geklärt werden, ob für den Standort ein Sanierungs- oder Überwachungsbedarf besteht. Es ist eine Voruntersuchung nach Art. 7 der AltlV durchzuführen und der Untersuchungsbericht ist dem Amt für Umwelt zur Stellungnahme vorzulegen.

Handelt es sich um einen sanierungsbedürftigen Standort (Altlast) kann das Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn eine Sanierung nicht be- oder verhindert wird. Im Vorfeld zum Baubewilligungsverfahren ist dem Amt für Umwelt ein Sanierungsprojekt zur Genehmigung einzureichen (Art. 3 AltlV).

Bei einem überwachungsbedürftigen Standort muss dem Amt für Umwelt neben einem Aushub- und Entsorgungskonzept auch ein Überwachungskonzept zur Zustimmung eingereicht werden.

Ist ein Baugrundstück im KbS als "belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten" oder "belastet, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig" eingestuft, muss mit dem Baugesuch lediglich ein Aushub- und Entsorgungskonzept eingereicht werden. Dieses Konzept beschreibt den gesetzeskonformen Umgang mit projektbedingt anfallendem, möglicherweise belastetem Aushub.

Wir empfehlen, bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten frühzeitig ein sachkundiges Altlastenfachbüro beizuziehen.

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