Belasteter Standort oder Altlast?
Erklärung der Begriffe
Der Begriff "Altlasten" wird in der Umgangssprache meist als Synonym für "in der Vergangenheit entstandene Umweltbelastungen" verwendet. Der Gesetzgeber unterscheidet jedoch klar zwischen den Begriffen "Belasteter Standort" und "Altlast".
Belastete Standorte sind Orte, deren Belastungen von Abfällen stammen und die eine begrenzte Ausdehnung aufweisen (Ablagerungen, Betriebs- /Unfallstandorte). |
Ablagerungsstandorte Deponien oder Geländeauffüllungen, in denen Abfälle oder schadstoffhaltiges Aushubmaterial abgelagert wurden. |
Unfallstandorte Standorte, die durch ein Unfallereignis verunreinigt wurden, beispielsweise durch Ölunfälle, Unfälle mit Chemikalien, Explosionen oder Brände. |
Betriebsstandorte Areale von Gewerbe-, Industriebetrieben sowie Schiessanlagen, bei denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und wo eine grosse Wahrscheinlichkeit für eine Schadstoffbelastung besteht. |
Altlasten Als Altlasten werden nur die belasteten Standorte bezeichnet, für die eine Umweltgefährdung nachgewiesen ist und die saniert werden müssen. |
Weitere Begriffsdefinitionen finden Sie beim Bundesamt für Umwelt im Altlastenglossar.