Finanzierung und Kostentragung
Die Untersuchung und Sanierung von belasteten Standorten, kann erhebliche Kosten verursachen. Wer wann und in welchem Umfang die notwendigen Massnahmen durchführen und die anfallenden Kosten tragen muss, legt die zuständige Behörde (Amt für Umwelt) im altlastenrechtlichen Verfahren fest.
Wer muss die notwendigen Massnahmen durchführen? (Realleistungspflicht)
Nach Art. 20 der Altlastenverordnung (AltlV) müssen die Inhaber von belasteten Standorten die notwendigen Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen durchführen. Sind die Verursacher der Belastungen bekannt und in der Lage die erforderlichen Massnahmen durchzuführen, können sie zur Durchführung der erforderlichen Massnahmen verpflichtet werden.
Wer muss die Kosten tragen? (Kostentragungspflicht)
Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip: Wer Massnahmen verursacht, trägt auch die Kosten (Art. 2 und Art. 32d Umweltschutzgesetz USG).
Als Verursacher gelten in erster Linie diejenigen, welche durch ihr Verhalten einen Umweltschaden verursacht haben (Verhaltensstörer). Als sogenannter Zustandsstörer gilt auch der Standortinhaber als Verursacher.
Der Standortinhaber muss keine Kosten tragen, wenn er bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt von der Belastung keine Kenntnis haben konnte (Art. 32d Abs. 2 USG).
Gibt es mehrere Verursacher, kann ein Verursacher beim Amt für Umwelt eine Verfügung über die Kostenteilung verlangen.
Ist ein Verursacher nicht mehr greifbar oder nicht in der Lage die Kosten zu tragen, muss das Gemeinwesen die Ausfallkosten tragen (Art. 32d Abs. 3 USG).
Die Bauherren-Altlast
Bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten, die weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig sind (Bauherren-Altlasten), entstehen für die Untersuchung und Entsorgung von schadstoffbelastetem Aushub Mehrkosten. Diese Mehrkosten muss die Bauherrschaft grundsätzlich selbst tragen, auch wenn sie nicht zur Entstehung der Belastung beigetragen hat.
Kostenbeteiligung des Bundes
Der Bund beteiligt sich unter gewissen Voraussetzungen an den Kosten für die Untersuchung, Überwachung oder Sanierung von belasteten Standorten. Zu diesem Zweck hat er den VASA Altlasten-Fonds geschaffen. Detaillierte Informationen finden Sie beim Bundesamt für Umwelt (BAFU).