Deponien C, D + E
Typ C
Auf Deponien Typ C (bisher Reststoffdeponien) werden mineralische und schadstoffhaltige Abfälle, die zum Teil mit Bindemittel chemisch stabilisiert wurden (beispielsweise mit Zement verfestigte Rauchgasreinigungsrückstände von Kehrichtverbrennungsanlagen), abgelagert.
Typ D + E
Auf Deponien Typ D + E (bisher Schlacke- und Reaktordeponien) werden Abfälle abgelagert, die in mikrobiologischen Prozessen abgebaut werden oder nach der Ablagerung chemisch reagieren können. Auf Deponien des Typs D darf z.B. Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlagen, auf Deponien vom Typ E dürfen nicht brennbare Bauabfälle und belastetes Aushub- und Abraummaterial sowie gewisse Sonderabfälle abgelagert werden.
Details zu den Anforderungen an das abzulagernde Material siehe VVEA, Anhang 5.
Deponiestandorte und Annahmestellen finden Sie im Entsorgungswegweiser.