Deponien
Nicht alle Abfälle können stofflich verwertet oder energetisch genutzt werden. Diese Abfälle sind so zu behandeln, dass sie ohne Umweltgefährdung deponiert werden können. Deponien sind somit Abfallanlagen, in denen Abfälle kontrolliert abgelagert werden.
Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) unterscheidet folgende fünf Deponietypen:
A | Aushubdeponien (bisher Inertstoffdeponie mit Beschränkung auf unverschmutzten Aushub) |
B | Inertstoffdeponien (geringer Schadstoffgehalt, nicht mobil) |
C | Reststoffdeponien (erhöhter Schadstoffgehalt, immobilisiert) |
D | Schlackedeponien (Schlacke aus thermischen Verbrennungsanlagen) |
E | Reaktordeponien (mittlerer Schadstoffgehalt, chemisch reaktiv) |
Im Kanton Zug wird unverschmutzter Aushub weitgehend für das Wiederauffüllen von Kiesgruben eingesetzt. Nur wenn die Kapazitäten in den Kiesgruben nicht ausreichen, können Aushubdeponien für diese Abfallkategorie bewilligt werden.