Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV)
Was ist der PBV
Der Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV) ist eine digitale Karte mit Hinweisen auf Bodenflächen im Kanton Zug, die mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Schadstoffen belastet sind. Boden gilt als chemisch belastet, wenn mindestens ein Schadstoffgehalt über den Richtwerten der VBBo liegt. Weitere Informationen über den Inhalt des PBV und welche Flächen als belastet gelten finden Sie hier.
Der PBV ist öffentlich zugänglich und kann im Zugmap des Kantons Zug eingesehen werden. Eine Anleitung für die Erstellung eines PBV-Auszuges für eine Fläche finden Sie hier.
Wozu der PBV
Bei Bauvorhaben im PBV besteht die Gefahr, dass belastete Böden unkontrolliert verschoben und Schadstoffe verfrachtet werden. Im schlechtesten Fall wird vormals unbelasteter Boden durch das Aufbringen von belastetem Boden verschmutzt. Eine fachgerechte Bodenverschiebung setzt deshalb die Kenntnis der Bodenbelastungssituation voraus.
Liegt ein Bauvorhaben im PBV oder ist aufgrund der früheren oder heutigen lokalen Emissions- und Immissionslage eine Richtwertüberschreitung nach VBBo zu erwarten, so muss der Boden vor dem Abtrag gemäss dem Handbuch Probenahme (VBBo) auf Schadstoffbelastungen untersucht werden.
Sind die Schadstoffgehalte unter den Richtwerten gemäss Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo), besteht gemäss Art. 18 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) bzw. der Vollzugshilfe "Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung" eine Verwertungspflicht des abgetragenen Bodens. Für die Beurteilung der Verwertungspflicht resp. Verwertungseignung sind zudem die Zusammensetzung des Bodens (Skelett-Gehalt, Feinerdekörnung etc.), der Gehalt an Fremdstoffen sowie die biologische Belastung (Neophyten) relevant. Liegen die Schadstoffgehalte zwischen den Richt- und Prüfwerten, darf der Boden am Entnahmeort oder an einem Ort mit vergleichbarer Belastung wiederverwendet werden. Boden mit Schadstoffgehalten über den Prüfwerten muss gemäss den abfallrechtlichen Vorschriften der VVEA entsorgt werden.
Der PBV dient Behörden, Bauherren und Planern als Grundlage und Vollzugsinstrument für den umweltverträglichen und gesetzeskonformen Umgang mit abgetragenem und vermutlich schadstoffbelastetem Boden.
Weiterführende Informationen
Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung (BAFU)